Die VERORDNUNG (EU) Nr. 1259/2010 DES RATES vom 20.12.2010 zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich des auf die Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes anzuwendenden Rechts ist am 30.12.2010 in Kraft getreten.
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Mit zwei Beiträgen zum europäischen Staatsangehörigkeits- und Eherecht.
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