Familienrecht international
Internationale Abkommen
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Nachrichtentyp : Internationale Abkommen
Das Haager Übereinkommen vom 13.1.2000 über den internationalen Schutz von Erwachsenen wird für Portugal am 1.7.2018 in Kraft treten. Quelle: www.hcch.net (Übk. Nr. 35) |
Das Haager Übereinkommen vom 23.11.2007 über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen wird für Weißrussland am 1.6.2018 in Kraft treten. Quelle: www.hcch.net (Übk. Nr. 38) |
Das Haager Übereinkommen vom 5.10.1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation (Apostille-Übereinkommen) wird für Bolivien gemäß Art. 12 Abs. 5 am 7.5.2018 in Kraft treten. Quelle: BGBl. 2018 II 102 |
Das Übereinkommen des Europarats vom 11. Mai 2011 zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt wird für Mazedonien am 1.7.2018 in Kraft treten. Quelle: www.conventions.coe.int (SEV 210) |
Das Haager Übereinkommen vom 13.1.2000 über den internationalen Schutz von Erwachsenen ist für Lettland am 1.3.2018 in Kraft getreten. Weiterlesen... |
Das Fakultativprotokoll vom 19.12.2011 zum UN-Übereinkommen vom 20.11.1989 über die Rechte des Kindes betreffend ein Mitteilungsverfahren wird für die Türkei nach Maßgabe einer Erklärung am 26.3.2018 in Kraft treten. Quelle: BGBl. 2018 II 32 und https://treaties.un.org (dort Text der Erklärung) |
Mazedonien hat nach Art. 25 Abs. 1 des Europäischen Übereinkommens vom 24.4.1967 über die Adoption von Kindern seinen Vorbehalt zu Art. 7 Abs. 1 des Übereinkommens mit Wirkung vom 16.4.2018 für weitere fünf Jahre erneuert. Quelle: BGBl. 2018 II 28 und www.conventions.coe.int (SEV Nr 058) mit Text des Vorbehalts. |
Das Haager Übereinkommen vom 15.11.1965 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen (HZÜ) ist für Tunesien nach ungenutztem Ablauf der Einspruchsfrist am 1.2.2018 in Kraft getreten. Quelle: www.hcch.net (Übk. Nr. 14) |
Das Haager Übereinkommen vom 18.8.1970 über die Beweisaufnahme im Ausland in Zivil- und Handelssachen wird für Andorra im Verhältnis zu Deutschland am 10.3.2018 in Kraft treten. Quelle: BGBl. 2018 II 73 und www.hcch.net (Vorbehalte, Erklärungen) |
Das Haager Übereinkommen vom 5.10.1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation (Apostille-Übereinkommen) wird nach dem Einspruch Deutschlands gegen den Beitritt Tunesiens gemäß Art. 12 Abs. 2 HApostilleÜ im Verhältnis Deutschlands zu Tunesien nicht in Kraft treten. Quelle: BGBl. 2017 II 1565, BGBl. 2018 II 31 |