Familienrecht international
Internationale Abkommen
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Nachrichtentyp : Internationale Abkommen
Das UN-Übereinkommen vom 30.8.1961 zur Verminderung der Staatenlosigkeit ist für Haiti am 26.12.2018 in Kraft getreten. Quelle: BGBl. 2018 II 774 |
Das Vereinigte Königreich hat vorsorglich für den Fall eines ungeregelten Brexit das Haager Übereinkommen vom 23.11.2007 über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen ratifiziert. Weiterlesen... |
Das Haager Übereinkommen v 15.11.1965 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen wird für Brasilien am 1.6.2019 in Kraft treten. Weiterlesen... |
Vom 5.12. bis 7.12. fand in Brüssel eine Konferenz zum grenzüberschreitenden Erwachsenenschutz statt. Weiterlesen... |
Zum Haager Übereinkommen vom 15.11.1965 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen hat Malta seine Erklärung vom 1.8.2012 zurückgenommen und Deutschland eine geänderte Adresse der Zentralen Behörde für das Land Berlin notifiziert. Quelle: BGBl. 2018 II 445, Erklärung einsehbar unter www.hcch.net (Übk. Nr. 14) |
Das Fakultativprotokoll vom 19.12.2011 zum Übereinkommen vom 20.11.1989 über die Rechte des Kindes betreffend ein Mitteilungsverfahren wird für Ecuador am 19.12.2018 in Kraft treten. Quelle: BGBl. 2018 II 448 |
Das UN-Übereinkommen vom 28.9.1954 über die Rechtsstellung der Staatenlosen wird für Haiti am 26.12.2018 in Kraft treten. Quelle: BGBl. 2018 II 449 |
Das UN-Übereinkommen vom 30.8.1961 zur Verminderung der Staatenlosigkeit wird für Spanien nach Maßgabe von Erklärungen am 24.12.2018 in Kraft treten. Quelle: BGBl. 2018 II 447, Erklärungen einsehbar unter https://treaties.un.org |
Das Ständige Büro der Haager Konferenz für IPR hat einen Bericht über das vierte Treffen der Expertengruppe zu Elternschaft und Leihmutterschaft, das vom 25.9. bis 28.9. stattgefunden hat, online gestellt. Weiterlesen... |
Das Haager Übereinkommen vom 19.10.1996 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern (KSÜ) ist am 1.8.2018 für Honduras in Kraft getreten. Quellen: www.hcch.net (Übk. Nr. 34), BGBl. 2018 II 413 |